Reinhard Hillebrand Rechtsanwalt

Neue Ideen für alte Fragen

 

 

Solange künstliche Intelligenz die Arbeit der geistig tätigen Menschen noch nicht übernehmen kann, besteht die Kunst der Rechtsanwaltschaft darin, einen frischen Blick auf Sachverhalte zu werfen, die ein weiteres Mal hinterfragt werden sollten.

 

Mein Spezialgebiet sind neue Ideen für alte Fragen.

 

Nicht immer, aber manchmal gibt es einen Ansatz für einen geänderten Blickwinkel, der einen Fortschritt ermöglicht. Das betrifft die ältere Geschichte ebenso wie die jüngste Vergangenheit, Geschehnisse der deutschen Justizgeschichte ebenso wie die Anliegen meiner Klienten. Eine Erbenstreitigkeit, ein Grundstückskonflikt, eine Mietangelegenheit, ein Anwaltsregreß, eine Zwangsvollstreckungssorge, oder viele andere Fragen. Ein Problem wäre erst dann ein Problem, wenn keine Lösung gefunden wird.

 

Und was ist Ihr Fall?

 

 

 

Recht, Gerechtigkeit und Rechtsanwälte 

 

 

„Diebe an privatem Eigentum leben in Haft und Fesseln, Diebe an öffentlichem Gut in Gold und Purpur."

Marcus Porcius Cato (234-149 v.Chr.)

 

„Ohne Ansehen der Person…“

1.Petrus 1, 17

 

„Und denkt nicht Gerechtigkeit zu finden bei den Gerichten. Seine Liebe zur Gerechtigkeit menschlichen Richterstühlen anvertrauen ist ganz gleich dem, daß man kostbare Perlen vor die Schweine wirft. In den Schmutz werden sie sie treten und euch zerreißen. Und darum ist das vierte Gebot: Wieviel Unrecht man dir auch tue, widersetze dich dem Bösen nicht, richte nicht und laß nicht richten; reiche keine Klage ein und bestrafe nicht."

Matthäus 7, 6, in der Darlegung von Leo Tolstoi

 

„Zank und Streit muß man vermeiden; davon muß man sich weit zurückziehen und sich um das, was da etwa die Unvernünftigen tun... nicht bekümmern."

Seneca (um 2-65)

 

„Ich N. glob und schwer meinem gnädigsten Herrn Joachim Churfürsten und Marggrafen zu Brandenburg etc. und seiner Churfürstl. Gnaden Cammer-Richter und Beysitzern an statt seiner Churfürstl. Gnaden, zu demselben Gericht, gewärtig und gehorsahm zu seyn, ihr Ordnung Geschäfft und Geboth zu halten, die Partheyen und Sachen, so ich anneme oder nur befohlen werden, mit gantzen und rechten treuen maynen, ihre Gerechtigkeit nach meinen besten Fleiß und Verständniß fürbringen rathen und handeln, darinnen wissentlich keinen falsch unrecht oder geverlich Verlängerung brauchen, noch zu suchen, und des die Partheien zu thun und zu suchen nicht unterweisen, mit den Partheyen keinerley Vorwort oder Vergeding, umb einigen theil wenig oder vyll an der Sachen zu haben, haben oder gewarten, die heimlichen Rede und Behelff meiner Partheyen zu schaden niemand zu öffnen, das Gericht und Gerichts Persohnen allezeit Ehren und fürdern,auch vor Inen Ehrbahrkeit gebrauchen, die Lesterung bey poen und Ermeßigung des Gerichts vermeiden, die Partheyen mit unziemlichen Belohnungen nicht beschweren sondern an dem, wie der zu jederzeit, durch den Richter gesatzt oder sonst geordnet wird, mich begnügen lassen, der Sachen dazu ich angenommen oder mir bevohlen werden, mich ohn redlich Ursachen und des Rechtens Erlaubung nicht entschlagen, sondern biß zu Ende des Rechtens auswarten, und sonst alles anders zu halten thun und lassen, des sich von rechtes oder Gewohnheit wegen, gebüret, getreulich und ungefehrlich, als mir Gott helffe und alle seine liebe Heiligen.“

Eid der Prokuratoren in der Kammergerichtsordnung (1516)

 

„Ich N. schwere, daß ich vor diesem Cammer-Gericht allein dem part, der nach meinem Verständniß und Glauben, ein gegründete Rechts Sache habe, helffen, rathen und patrociniren will, auch will ich von keiner part keinen andern Solt noch Gabe furdern noch nehmen, dann der mir vom Cammer-Richter und seinen Beysitzern zu geben gesetzt und verordnet wird, getreulich und ohn gefährde als mir Gott helfe und alle liebe Heiligen.“

Eid der Advokaten in der Kammergerichtsordnung (1516)

 

„Niemals sah ich den Gerechten verlassen."

Hans Kohlhase (um 1500-1540)

 

„Ich N.N.schwere; Nachdem ich in diesem Churfürstlichen Cammer Gericht mich vor einen Advocaten und Procuratoren gebrauchen lasse, daß ich meinen Partheyen in güthlichen Verhören und rechtlichen Prozessen, getreulich und nach meinem höchsten Verstande dienen, auch dieselbe in keine unnothdürfftige Weitläufftichkeit verleiten und einführen, noch mit dem Honrario übersetzen, in ihren Sachen keinerley Falsch oder Unrecht gebrauchen, noch gefährliche Aufschiebe und Dilation zu Verlängerung derselben suchen, und, das die Partheyen zu thun oder zu suchen, nicht unterweisen, sondern die Sache mit allem Fleiß zu güthlicher oder rechtlicher Ausübung befordern will. Ich will mich auch vor dem Gericht und gegen den Räthen keiner Unbescheidenheit gebrauchen, und aller Schmähe- und Schelt-Worte, auch anderer Leichtfertigkeit äussern, und mich der Cammer-Gerichts-Ordnung, wie die ietzo ist, oder künfftig möchte verbessert werden, gehorsamlich verhalten; Als mir Gott helff durch sein heiliges Wort.“

Advokaten-Eyd in der Verordnung zur Verhütung einiger Unordnungen bey dem Cammergericht zu Berlin, und unleidlichen Getümmels in der Raths-Stuben (1594)

 

„Sollen die Advocati bey den Mündlichen Verhören, wie auch Commissionibus und Distributionibus,

1) Bescheidentlich und förmlich proponiren, sich

2) aller unnötigen Weitläuffigkeit fürnemlich aber aller hämischen verkleinerlichen und anzüglichen Worten gäntzlich enthalten.

3) den Räthen gehörigen Respect erweisen, und sich

4) allenthalben glimpfflich bezeigen. Würde aber ein Advocatus oder Part etwas ungebührliches in der Audientz-Stuben oder Vorgemach verüben, sollen die Räthe denselben so fort zu bestraffen Macht haben."

Verordnung, wie es im Cammer Gerichte zu Cöln an der Spree biß zu Publication einer ausführlichen Cammer Gerichts-Ordnung soll gehalten werden (1658)

 

„Wenn Bücher und Gesetze fortfahren sich zu vermehren, wie sie es in den letzten fünfzig Jahren getan haben, befürchte ich für künftige Zeitalter, jedermann wird gebildet oder jedermann wird Anwalt sein."

Jonathan Swift (1667-1745)

 

„Dafern auch ein Advocatus bey Untersuchung der Sachen, oder im Verfolg derselben mercket, daß solche nicht gegründet, hat er dem Clienten solches ebenfals ausführlich vorzustellen, und denselben davon selbst abzustehen, fleißig zu vermahnen, umd dadurch sein Gewissen vom remerario Litigio zu befreyen. ...Bey denen mündlichen Verhören müssen Sie fürnehmlich sich aller ungeziemenden, höhnischen und Ehrenrührigen Reden, so wol gegen Unser Cammer-Gericht, als den Gegentheil enthalten, oder gewärtigen, daß, so offt sie hiewider handeln, dafür jedesmahl fünff Thaler unnachläßliche Straffe, zu der Cammer-Gerichts Bibliothec zu erlegen, oder dem Befinden nach, ab Officio suspendiret, und dem beleidigen Theile zureichende Satisfaction zu geben, angehalten werden sollen. ...In denen Schrifften müssen Advocati...sich alles Schmähens, und anderer ungebührlichen Expressionen enthalten, und darinnen keine Personalia, so nicht zur Sachen dienen, tractiren, als wodurch sie unsern Allerhöchsten, auch dem Cammer-Gericht schuldigen Respect beleidigen, und die Gemüther derer Partheyen gegen einander verbittern. Da aber einer oder der andere diesem zuwider handeln möchte, soll er, wenn er Anzüglichkeiten gebrauchet mit arbitraerer Geld-Straffe, wegen injurieuser Worte und Schimpffens aber, das erstemahl mit der Suspension auf einige Zeit, und nach geschehener Wiederholung gar mit der Remotion von der Advocatur bestraffet, auch dem beleidigten Theile zureichenden Abtrag zu thun, angehalten werden."

Neu-verfaßte Cammer-Gerichts-Ordnung, in der Chur- und Marck Brandenburg (1709)

 

„Um recht zu thun in der Welt, braucht man nur sehr wenig zu wissen; allein um mit Sicherheit Unrecht thun zu können, muß man die Rechte studirt haben.“

Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)

 

„Leider ruhet auf dem, was Advocatenhände berühren, so leicht ein Fluch."

Johann Wolfgang von Goethe (1749-183)

 

„In einem einzigen Rechtshandel stecken mehr Drangsale, als in zehn ägyptischen Landplagen.“

Johann Michael Sailer (1751-1832)

 

Ein junger Anwalt ließ sich vor einem englischen Gerichtshof, nachdem sein Fall abgewiesen worden war, zu der Äußerung bewegen, er finde die Entscheidung erstaunlich. Am folgenden Tag wurde er selbst vor Gericht geladen, um sich zu entschuldigen. Die Vertretung des Anwalts übernahm sein Kollege John Scott, ein seit 1776 tätiger Advokat, der 1799 Baron und 1821 Earl wurde; nach Aufruf der Sache sprach er zum Gericht: „Mylords, es tut mir sehr leid, daß mein junger Freund sich zu einer Mißachtung des hohen Gerichtshofes hinreißen ließ. Er bereut es aufrichtig und bittet Sie, das Vergehen seiner Unerfahrenheit zuzuschreiben. Es wird Ihnen klar sein, daß dies zutrifft. Er hat sein Erstaunen über Ihr Urteil ausgedrückt. Hätte er eine Ahnung von dem gehabt, was alltäglich hier vorgeht, hätte er den hohen Gerichtshof nur halb so lange gekannt wie ich, so würde er kein Urteil desselben mehr erstaunlich finden."

Lord Eldon (1751-1838)

 

„Der Schein regiert die Welt, und die Gerechtigkeit ist nur auf der Bühne.“

Friedrich von Schiller (1759-1805)

 

„Nicht die Juristen, sondern die Philosophen sollen die Gesetze machen.“

Friedrich August von Stägemann (1763-1840)


„Das Bißchen Gerechtigkeit in unsern Staaten wird so entsetzlich theuer gekauft, daß wir uns oft weit besser aller ursprünglichen Ungerechtigkeit aussetzen würden."

Johann Gottfried Seume (1763-1810)

 

„…hatte er doch seinen ganzen Haß auf die Advokaten geworfen, welche er insgesamt, wo nicht geradezu für elende betrüger, doch für solche nichtswürdige Menschen hielt, die mit dem Heiligsten und Ehrwürdigsten auf der Welt schändlichen Wucher trieben.“

Ernst Theodor Amadeus Hoffmann (1776-1822)

 

„Gerechtigkeit ist eine schwere Pflicht; sie wird nicht geübt, wenn wir irgend ein gegebenes oder selbstgemachtes Gesetzbuch genau befolgen, da wird allzu oft summum jus summa injuria; sondern wir müssen den allgemein menschlichen Standpunkt zu gewinnen suchen, der über alle Sondergesetze und Sondersitten der Völker und Zeiten sich erhebt.“

Karl August Varnhagen von Ense (1785-1858)

 

„Es ist schlimm, daß die Zuchtmeister der Gesetze durch verwitterte Buchstaben und nicht durch moralisches Taktgefühl geleitet werden; man ist aber leider zu sehr an den Geruch moralischer Vermoderung gewohnt, um ihn für übelriechend zu halten.“

Bettine von Arnim (1785-1859)

 

Es sind „manche unsrer Urtheilssprüche...nicht besser, als ob sie durch Würfel erloost wären!“

Obertribunalsrat Johann Wilhelm Gad (1793-1870)

 

„Sind denn nicht auch Anwälte Politiker, nur daß sie nicht Staats-, sondern Privatgeschäfte leiten?“

Honoré de Balzac (1799-1850)

 

„Freilich dachte er auch an die Gerüchte, die damals über die Gilde der Anwälte umgingen, und die ihnen auch heute noch nachgehen, wie Prellerei, Knauserei und dergleichen…“.

Alexandre Dumas d.Ä. (1802-1870)

 

„Das Recht, was unumstößlich, unabänderlich sein sollte, ist eine Lotterie. Ich werde in der Lotterie gezogen, könnte der Client sagen, nicht: über mein Recht wird entschieden. Wer einen Proceß beginnen will, sieht sich auch in der That mehr nach einem geschickten Advocaten, als nach einem rechtschaffenen um. Der Rabulist steht nicht selten höher im Preise, als der Rechtsgelehrte, der den einfachen geraden Weg geht.“

Eduard Beurmann (1804-1883)

 

„...der Angeklagte aber vertraut dem bessern Genius, der über die Rechtspflege unseres Vaterlandes wacht, und wird es nie glauben, daß an dem grünen Tische der Richter gewürfelt wird über das Geschick eines Menschen!"

Ludwig Walesrode (1810-1889)

 

„Die Wirksamkeit unserer Beamten wird um so wohlthätiger sein, ...je größerer Spielraum der richterlichen Gewalt gestattet wird, die Verwaltung innerhalb der Schranken ihres Rechts zu halten."

Max Duncker (1811-1886)

 

„Die Personen und Einrichtungen unserer Justiz, in der ich zunächst beschäftigt war, gaben meiner jugendlichen Auffassung mehr Stoff zur Kritik als zur Anerkennung.“

Otto von Bismarck (1815-1898)

 

„Der Gelderwerb kann der Advocatur niemals Selbstzweck sein."

Rudolf von Gneist (1816-1895)

 

„Die Gesetze sind Spinnweben, in denen sich die kleinen Mücken fangen, welche aber von den Wespen und Hornissen durchbrochen werden."

Ernst Dronke (1822-1891)

 

„Etwas Grauenvolleres als den Anwaltsberuf habe ich mir selbst in den Tagen meiner größten Verzweiflung nicht vorstellen können.“

Marcel Proust (1871-1922)

 

„Justiz ist allerdings nicht Recht. Man weiß sogar, daß sie gewöhnlich eine geschickte Vorkehrung gegen den Sinn des Rechtes und seine Ausbreitung ist.“

Heinrich Mann (1871-1950)

 

„Justiz ist Glückssache".

Heinrich Spoerl (1887-1955)

 

„Ein Rechtsanwalt muß in der Kenntnis des Unrechts geübt sein, es darf ihn nicht aus der Fassung bringen.“

Arnold Zweig (1887-1965)

 

„Die Vorstellungswelt eines Anwalts darf nicht von Illusionen über ein zu erwartendes Paradies getrübt werden, zumindest nicht hier und jetzt.“

Henning Mankell (1948-2015)

 

Abs.1 „Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten."

Abs.2 „Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden."

Abs.3 „Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen."

§ 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (1959)