Reinhard Hillebrand Rechtsanwalt

VI.Weimarer Republik

 

Der Demokratie fiel die Aufgabe zu, die Kriegslasten zu bewältigen und dem Staat frisches Leben einzuhauchen. Von einem Großteil der Bevölkerung wurden die Jahre von Ende 1918 bis Anfang 1933 wie eine Anreihung von Verlusten und Sorgen empfunden. Der Krieg brachte trotz unendlicher Anstrengungen eine Niederlage. Die Monarchie, der viele Menschen nachtrauerten, endete mit der Flucht des abdankenden deutschen Kaisers und preußischen Königs Wilhelm II. (1859-1941) ins Exil. Einen Fortschritt stellte die Teilnahme von Frauen an der politischen Willensbildung durch die erstmalige Übertragung des Wahlrechts Anfang 1919 und ihre zunehmende berufliche Emanzipation in den folgenden Jahren dar. Der 1919 unterzeichnete Friedensvertrag von Versailles mit den Siegermächten bedeutete eine nationale Demütigung. Im Jahre 1920 verlor Spandau die Stellung einer selbständigen Stadt und wurde nach Groß-Berlin eingemeindet. Schon seit dem gleichen Jahre hatten die Parteien, die ursprünglich hinter der Errichtung der Weimarer Republik gestanden hatten, nämlich Deutsche Demokratische Partei, SPD und Zentrum, keine Mehrheit im Reichstag mehr. Von der linken Seite griffen die Kommunisten unermüdlich den Staat an, und von rechts bliesen zuerst Splittergruppen zur Attacke, welche in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre von den Nationalsozialisten überflügelt wurden, die sich zur Sammelbewegung der Unzufriedenen erhoben. Seit Sommer 1932 bestand die Mehrheit der Reichstagsabgeordneten aus Kommunisten und Nationalsozialisten und war eine konstruktive Politik in Deutschland praktisch ausgeschlossen.

 

In Spandau hatte es bereits aus Anlaß des zweiten Durchgangs der Reichspräsidentenwahl am 26.April 1925 ein Bündnis der Generalfeldmarschall a.D. Paul von Hindenburg  (1847-1934) tragenden Parteien mit der NSDAP gegeben, die im ersten Wahlgang noch auf General a.D. Erich Ludendorff (1865-1937), den Enkel eines Berliner Rechtsanwalts, gesetzt hatte; dagegen veröffentlichte das demokratietreue Bündnis von Deutscher Demokratischen Partei, SPD und Zentrum am 15.April 1925 in der „Spandauer Zeitung“ einen Wahlaufruf, in dem die weitsichtige Warnung ausgesprochen wurde: „Hindenburgs Wahl bedeutet neuen Krieg!“ Die Nationalsozialisten  konnten in Spandau seit ihrer ersten Teilnahme an Stadt- und Bezirksverordnetenwahlen im Oktober 1925 ihren Stimmenanteil von 0,3% kontinuierlich ausbauen, und zwar auf 5,3% im November 1929 und 44,4% im März 1933.  Vom Bezirk Spandau aus begann Dr.Joseph Goebbels (1897-1945) seinen Kampf um die Eroberung der Reichshauptstadt; er redete am 8.Juni 1926 zum ersten Mal in Spandau, und nach seiner Ernennung zum Gauleiter in Berlin hielt er am 25.Januar 1927 seine erste öffentliche Rede in den Spandauer Seitz-Festsälen, Schützenstraße 2-4.   

 

 

Die politische Mitte, zu der in Spandau u.a. für die SPD der Rechtsanwalt a.D. und von 1921 bis 1926 tätige Stadtrat Dr.Carl Herz (1877-1951) zählte, stand in einem stetigen Abwehrkonflikt gegen den Geist der Zeit. Er wohnte von 1921 bis 1931 Stresowplatz 16a in einem Haus, das auch noch weitere Juristen beherbergte; im Jahre 1906 war dort die Stresow-Apotheke eingezogen, und Wohnungen hatten in diesem Gebäude außer Dr.Carl Herz der von 1911 bis 1920 in Spandau tätige Amtsrichter bzw. Amtsgerichtsrat Dr.Harry Hirschfeld, in der I.Etage jahrzehntelang Amtsgerichtsrat bzw. Landgerichtsdirektor Wilhelm Krumrey (1886-1960), seit 1934 Rechtsanwalt Erwin Schneider und nach 1945 Rechtsanwalt und Notar Dr.Hans Bücklmayer. Im Nachbarhaus Stresowplatz 14/15 lebte übrigens seit Ende des Ersten Weltkrieges bis 1937 Wilhelm Reinhard (1869-1955), der bis 1918 Oberst und Kommandeur des 4.Garde-Regimentes zu Fuß, 1920 Teilnehmer am Kapp-Putsch, ab 1927 Mitglied der NSDAP, seit 1935 Mitglied der SS, von 1936 bis 1945 Reichstagsabgeordneter, 1941 SS-Obergruppenführer und von 1952 bis zu seinem Tode Präsident des Reichskriegerbundes Kyffhäuser e.V. war.

 

Spandau war ein Schwerpunkt der politischen Rechten, nicht zuletzt wegen daselbst beheimateter aktiver oder pensionierter Militärangehöriger. Die mit Kriegsende schleichend einsetzende und dann immer schneller galoppierende Inflation, die 1923 ihren Höhepunkt hatte, vernichtete das Geldvermögen aller derjenigen Menschen, die nicht Sachwerte besaßen. Der Hauptarbeitgeber in Spandau, die vormaligen Militärwerkstätten, kämpfte mit Produktionsumstellung und Massenentlassungen.  Die mit ausländischem Kapital erreichte Scheinblüte nach dem Ende der Inflation wurde wenige Jahre später durch die Weltwirtschaftskrise abgelöst, der die Reichsregierung nichts entgegenzusetzen hatte. Die Arbeitslosigkeit erreichte Rekordhöhen. Die zweitstärkste politische Kraft hinter der SPD waren in Spandau von Herbst 1921 bis Frühjahr 1933 die Deutschnationalen, u.a. mit Rechtsanwalt und Notar Justizrat Paul Lüdicke und dem von 1924 bis 1930 in Spandau tätigen Amtsgerichtsrat  und danach zum Landgerichtsdirektor beförderten Wilhelm Krumrey, die im Herbst 1931 auf Reichsebene mit den Nationalsozialisten ein Bündnis zum Sturz der Demokratie schlossen. 

Das Gerichtsleben ging seinen gewohnten Gang. Nach Ausbruch der Revolution verlor das Königliche Amtsgericht Spandau seinen ersten Namensbestandteil, Stempel und Briefbögen wurden ausgetauscht, ansonsten blieb fast alles beim Alten. Die Richter und andere Bedienstete des Staates hatten den Eid auf die Verfassung von 1919 abzulegen. Reformen waren eine Altersgrenze für Richter, die 1921 auf 68 Jahre und 1924 auf 65 Jahre festgesetzt wurde, und eine Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen im Jahre 1922, die allerdings noch nicht nach Spandau vordrangen. Infolge der Beförderung von Amtsgerichtsrat Victor Birke zum Amtsgerichtsdirektor in Tempelhof im Jahre 1924 wurde Amtsgerichtsrat Erich Schullze aus Calau zu seinem Nachfolger im Amt des aufsichtführenden Richters, der im Frühjahr 1928 in Spandau den Titel Amtsgerichtsdirektor bekam, und der im Herbst 1930 in diesem Amt von Dr.Heinrich Siebert gefolgt wurde.  Im Strafrecht war eine steigende Gewalttätigkeit, im Zivilrecht insbesondere das Inflationsproblem zu bewältigen.

 

 

Eine tatkräftige Unterstützung der Demokratie leistete die Justiz in ihrer Mehrheit nicht, von der Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen mit politischer Färbung bis hinab zu den Amtsgerichten. In ihrem Wesensgehalt trug die Justiz einen deutschnationalen Charakter, und heimlich breiteten sich seit der Mitte der zwanziger Jahre die ersten Nationalsozialisten im Kreise der Richter und Staatsanwälte aus.

Die Anwälte sahen sich in ihrer freiberuflichen Tätigkeit nach Ende des Ersten Weltkrieges nahezu ungeschützt den stürmischen Zeiten gegenüber. Auch der Zugang zum Notariat wurde erleichtert mit der Folge verringerter Umsätze. Anwälte und Notare mußten mehr als zuvor ihre eigenen Interessen verteidigen, ohne von der Politik Unterstützung zu erhalten.

 

In der Nachkriegszeit hatten zuerst die Kriegsheimkehrer in ihrem Beruf wieder Fuß zu fassen. Zur „Hebung der wirtschaftlichen Lage der durch den Krieg geschädigten Rechtsanwälte“ erließ das preußische Justizministerium im Jahre 1919 eine Empfehlung an die Gerichte, „soweit angängig“ aus der Kriegsteilnahme zurückkehrende Rechtsanwälte zu Pflegern, Nachlaßverwaltern, Testamentsvollstreckern, Konkursverwaltern und Zwangsverwaltern zu bestellen sowie sie in Armensachen mit Kostenerstattung oder in Strafsachen mit notwendiger Verteidigung beizuordnen. Neue Betätigungsfelder erwuchsen im Steuerrecht, nachdem der Staat in den letzten Kriegsjahren und in der Notzeit nach dem Waffenstillstand zur Abwendung des eigenen Bankrotts eine Vielzahl von neuen Steuertatbeständen in Gesetzen wie dem Umsatzsteuer-, Grunderwerb- oder Kapitalertragsteuergesetz geschaffen hatte. Anfang 1920 wurden auch die Leistungen der Anwaltschaft umsatzsteuerpflichtig. In der Wirtschaftskrise nach 1929 wurden durch Gesetz und Notverordnung weitere Steuern eingeführt und bestehende Steuern erhöht.

Die Anwaltschaft war in besonderem Maße den Schwankungen der wirtschaftlichen Verhältnisse ausgesetzt. Vor und nach der Inflation beherrschte Verunsicherung die Bevölkerung und zuallererst den Mittelstand, der etwas zu verlieren hatte, und nicht genug besaß, um hinzugewinnen zu können. Mit den Worten des Schriftstellers Arnold Zweig (1887-1968): „Eine Art Irrsinn ergriff im Sturz aller Werte gerade die bürgerlichen, in ihrer Ordnung bisher unerschütterlichen Kreise.“ Die Anpassung der Anwaltsgebühren hinkte ständig der Wertentwicklung hinterher. Seit Ende 1919 wurden gesetzliche Teuerungszuschläge gewährt, die dem Preisverfall nicht folgen konnten. Vertraglich konnten Teuerungszuschläge vereinbart werden, nur wurde ihre Erstattungsfähigkeit, weil sie nach der gesetzlichen Regelung notwendige Kosten der Rechtsverfolgung hätten sein müssen, vom Kammergericht abgelehnt. In der Hochinflation gingen zum einen die Aufträge für die Anwaltschaft zurück und waren zum anderen die regulären Honorarzahlungen ungenügend. Vorschüsse waren zwingend, Devisen begehrt, Sachwerte erwünscht. Eine rechtliche Handhabe hierfür bot die Gebührenordnung allerdings mit Ausnahme von Vorschußzahlungen nicht. Nach Auffassung des Reichsgerichts fehlte dem Anwalt die Berechtigung, nicht in Papiermark bestehende Zahlungen entgegenzunehmen, und der Mandant war nicht verpflichtet, auf andere Weise Zahlung zu leisten. Das sei, wie das oberste deutsche Gericht Anfang 1925 wörtlich feststellte, „unbillig, aber geltendes Recht“. Die „Notlage der Rechtsanwaltschaft“ wurde allgemein anerkannt, doch eine Unterstützung des Gesetzgebers beschränkte sich auf Einzelmaßnahmen wie die Bewilligung von Gebühren in Armensachen, die den Vorläufer der heutigen Beiordnung in Prozeßkostenhilfesachen bildete. Die Bewilligung des vollen Gebührensatzes durch das Gesetz von 1923 wurde bald zurückgenommen und im Interesse der Landeskassen durch einen verminderten Betrag ersetzt. Der zuerst im Jahre 1916 unterbreitete und nach Kriegsende erneuerte Vorschlag, das gesetzliche Mahnverfahren durch die Anwaltschaft durchführen zu lassen, wurde nicht umgesetzt. Spätestens seit Sommer 1922 war die Lage von mittleren und kleineren Kanzleien nach dem Eindruck des selbst wohlsituierten Münchener Rechtsanwalts Dr.Max Friedlaender (1873-1956)  „geradezu erschütternd. Nicht Beschäftigungslosigkeit, sondern, wo man hinsah, trostlose, verzweifelte Lage auch der gut Beschäftigten.“ Viele Anwälte waren gezwungen, Büropersonal zu entlassen, um sich halten zu können. Manche Anwälte konnten in ihrem Beruf nicht überleben und hatten auch mit anderen Erwerbsmöglichkeiten Schwierigkeiten; der Historiker Herbert Kranz (1891-1973) notierte für Berlin: „Rechtsanwälte bewerben sich um die Stelle eines Ausläufers, aber sie sind so unterernährt, daß sie für den Posten nicht brauchbar sind.“ Im Krisenjahr 1923, in dem der Deutsche Juristentag in Berlin wegen der wirtschaftlichen Lage abgesagt werden mußte, wurden die Klagerufe der Standesvertreter noch lauter; der Mannheimer Rechtsanwalt Dr.Max Hachenburg (1860-1951) bedauerte: „Wie oft und wie vergeblich betonten die Vorstände der Rechtsanwaltschaft schon vor dem Kriege die Unmöglichkeit, bei der Fortdauer der bestehenden Gesetze den Stand auf seiner für die Rechtspflege nötigen Höhe zu erhalten. Man fand taube Ohren und verschlossene Türen. Jetzt, wo es fast zu spät ist, sucht man nach Mitteln und bekennt, daß sie nicht ausreichen. Man verweist die Rechtsanwälte auf die Selbsthilfe.“ Die Rufe blieben unerhört und für die Anwälte wurde ihre schwache Stellung unverkennbar; der Berliner Rechtsanwalt und Mitglied des Vorstandes der Anwaltskammer Dr.Hans Fritz Abraham schrieb im Jahre 1927: „Im öffentlichen Leben des deutschen Volkes spielt, im Gegensatz zu anderen demokratisch oder republikanisch regierten Ländern, die Anwaltschaft als solche keine Rolle. ...Die scharfe Trennung zwischen Beamtentum und Anwaltschaft...ist trotz Revolution und parlamentarischen Systems erhalten geblieben. ...Von wesentlicher Bedeutung für die Minderbewertung der deutschen Anwaltschaft ist ferner die Tatsache, daß hinter den Anwälten keine starke wirtschaftliche Macht steht. Nur starke wirtschaftliche Mächte aber können...sich Geltung im Staatswesen verschaffen.“ Möglichkeiten zur Besserung wurden vielfach diskutiert, dennoch gab es kein Allheilmittel. Wiederum Dr.Max Hachenburg stellte im Jahre 1928 fest: „Man weiß, daß die Anwaltschaft in einer schweren Notlage sich befindet. Man wünscht, hier Abhilfe zu schaffen. Man sieht aber, daß die vorgeschlagenen Mittel nichts helfen werden.“

Eine relative Erholung war seit Beginn des Jahres 1924 zu verzeichnen. Gründe für die Aufhellung der Verhältnisse waren die allgemeine wirtschaftliche Besserung durch den Zufluß von ausländischem Kapital nach Deutschland und die Sonderkonjunktur für Anwälte aufgrund der Vielzahl der Aufwertungsverfahren. Aber selbst 1927, in dem die deutsche Wirtschaft die höchsten Gewinne in den Jahren der Weimarer Republik erzielte, wurde von Dr.Max Hachenburg „eines der schlimmsten Fehljahre, die die Anwaltschaft zu verzeichnen“ hatte, genannt. Seit 1927 ging es für die Anwälte aufgrund der Eintrübung der wirtschaftlichen Lage und des Anstieges der Zulassungszahlen wieder bergab. In Folge der Weltwirtschaftskrise nach dem „schwarzen Freitag“ im Jahre 1929 setzte eine beschleunigte wirtschaftliche Talfahrt ein und kam es zu einer weitreichenden „Proletarisierung“ des Anwaltsstandes. Die preußischen Anwälte wurden im Jahre 1930 gegen ihren wirkungslosen Protest  zusätzlich mit einer Gewerbesteuer belastet, die insbesondere auf den Einfluß der Stadt Berlin im Gesetzgebungsverfahren zurückzuführen war, die sich zusätzliche Steuereinnahmen sichern wollte. Eine Lösung für die Sorgen der Anwaltschaft wurde bis zum Ende der Weimarer Republik nicht gefunden.

Erschwerend kamen die steigenden Zulassungszahlen hinzu. Die Zahl der Juristen insgesamt steigerte sich durch den Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in das Erwerbsleben. Das Verhältnis von Jurastudenten zur Gesamtbevölkerung hatte sich im Vergleich zum Vorkriegsstand fast verdoppelt; zum Höchststand im Jahre 1920 gab es bei einer Bevölkerung in Deutschland von etwa 61,8 Millionen 17.112 Jurastudenten (Verhältnis 1:3.611). Die Relation zwischen der Zahl der Richter und der Zahl der Anwälte entwickelte sich seit Mitte der zwanziger Jahre mit zunehmender Geschwindigkeit zuungunsten der Anwälte. Im Jahre 1909 gab es in Deutschland mit einer Bevölkerung von 63,9 Millionen 9.578 Anwälte; bis zum Jahre 1929 stieg die Zahl der Richter am Kammergericht und im Bereich der drei Berliner Landgerichte lediglich um 16,24%, dagegen erhöhte sich die Zahl der an diesen Gerichten zugelassenen Anwälte im gleichen Zeitraum von zwei Jahrzehnten rund sieben Mal mehr um 114,63%. Im Jahre 1919 waren bei einer Bevölkerung in Deutschland von 62,9 Millionen 12.030 Anwälte zugelassen, im Jahre 1928 bei einer Bevölkerung von 64 Millionen 15.532 Anwälte. Bis zum Frühjahr 1933 steigerte sich die Zahl der Anwälte bei einer Bevölkerung von 66 Millionen weiter auf etwa 19.500. Im Anschluß an das Ende der Ausbildung verblieb für die Masse der Juristen alleine der Weg in die Anwaltschaft. Die Einführung von Zulassungsbeschränkungen wurde diskutiert und kurzzeitig im Jahre 1929 von einer knappen Mehrheit der Berliner Anwaltschaft befürwortet, doch wurde dieser Beschluß bereits wegen Uneinigkeit über die Art und Weise der Ausführung nicht weiter umgesetzt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Anwaltschaft durch die steigende Zahl der Anwälte und die verringerten Einnahmen aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Landes waren in den Großstädten ebenso wie in den kleineren Amtsgerichtsbezirken zu spüren. Im Neujahrsartikel der ‚Juristischen Wochenschrift’ von Anfang 1930 wurde „die immer trostloser werdende Überfüllung des Juristenstandes“ angeprangert, und bis zum Ende der Weimarer Republik verschlechterte sich die Lage noch weiter.

Die „Ueberfüllung des preußischen Notariats“, wie es der Berliner Rechtsanwalt und Notar Dr.Hermann Oberneck (1854-1930) nannte, wurde gleichfalls beklagt. Die Zunahme der Notariatsgeschäfte seit dem Jahre 1918 wurde durch die Erhöhung der Zahl der Notare mehr als ausgeglichen. Im Jahre 1919 war in Preußen im Wege einer Hilfsmaßnahme für die Anwaltschaft nach Kriegsende die bisherige Bedürfnisprüfung abgeschafft und ein Anspruch auf Zulassung zum Notariat begründet worden, sobald ein Assessorendienstalter von zehn Jahren erreicht war und die Zulassung zur Anwaltschaft am Ort, für den das Notariat nachgesucht wurde, zehn Jahre gewährt hatte. Ehemaligen Soldaten wurden die Jahre der Kriegsteilnahme vollständig auf die Wartezeit angerechnet. Die Folge war eine sprunghafte Steigerung der Zahl der Anwaltsnotare im Kammergerichtsbezirk von 471 im Jahre 1918 auf 1.298 im Jahre 1921, 1.690 im Jahre 1924 und 2.032 im Jahre 1929. Der Zuwachs war stärker als in Preußen insgesamt, wo die Zahl der Notare von 2.347 im Jahre 1918 auf 4.464 im Jahre 1921, 5.090 im Jahre 1924 und 5.966 im Jahre 1929 stieg. Befürchtet wurde ein Absinken der Qualität der Amtsführung, eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von ‚Zwergnotariaten‘ und ein standeswidriger Wettbewerb der Notare untereinander.

Von goldenen Zeiten waren viele Spandauer Anwälte und Notare in der Weimarer Republik weit entfernt. Auch in diesem Gerichtssprengel stiegen die Zulassungszahlen und erschwerten das Gedeihen der Kanzleien.

Am 9.November 1918 waren elf Anwälte in Spandau niedergelassen, von denen fünf zugleich Notare waren. In der Reihenfolge der Dauer der Zulassung in Spandau:

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Dr.Georg Baumert

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Paul Lüdicke

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Alfons Loewe

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Max Freiherr von Lyncker

-Rechtsanwalt und Notar Dr.Karl Stemmer

-Rechtsanwalt Dr.Ismar Landsberg

-Rechtsanwalt Alexander Kranich

-Rechtsanwalt Dr.Johannes Hentschel

-Rechtsanwalt Dr.Arthur Karsen

-Rechtsanwalt Hermann Sommer

-Rechtsanwalt Arthur Hannes

Zunächst galt die Unterscheidung zwischen Anwälten fort, die entweder am Amts-, Land- oder Kammergericht zugelassen waren, und hatten mit Ausnahme von Hermann Sommer alle in Spandau niedergelassenen Anwälte ausschließlich die Zulassung am Amtsgericht Spandau. Für Berlin erklärte das Kammergericht Anfang 1919 die Simultanzulassung derjenigen Anwälte, die bei einem Berliner Landgericht zugelassen waren, an  allen drei Landgerichten für zulässig, was in Berlin zur Neueintragung von 1.461 Anwälten führte. Durch die Freigabe der Zulassung am Landgericht für die Amtsgerichtsanwälte in Groß-Berlin erhielten in Spandau im Juli 1919 zehn bisher am Amtsgericht zugelassene Anwälte auch die Befugnis, am Landgericht Berlin III aufzutreten, und zwar Dr.Georg Baumert, Dr.Johannes Hentschel, Dr.Arthur Karsen, Alexander Kranich, Dr.Ismar Landsberg, Alfons Loewe, Paul Lüdicke, Max Freiherr von Lyncker, Dr.Wilhelm Michaeli und Dr.Karl Stemmer. Zu diesen Anwälten kamen im August 1919 Dr.Georg Hertzberg und Dr.Karl Hubert hinzu. Alle zehn Spandauer Anwälte, die im Juli 1919 die Zulassung am Landgericht Berlin III erhalten hatten, wurden im Juni 1920 auch bei den Landgerichten Berlin I und II zugelassen und konnten dadurch die Grundlage ihrer Berufstätigkeit verbreitern. Die gesteigerte Betriebsamkeit konnte sich in Hektik verwandeln, und ein in seiner Tätigkeit nicht auf einen Bezirk begrenzter Berliner Anwalt erweckte aufgrund der weit auseinanderliegenden Gerichtssitze im Stadtgebiet für den jungen Anwalt Siegfried Neumann, der sich selbst anstelle der Hauptstadt für die Aufnahme der Berufstätigkeit in der Provinzstadt Küstrin entschied, den Eindruck, als ob er „nur von Gericht zu Gericht hetzte“.

In den Jahren 1919 bis 1923 war das wirtschaftliche Gleichgewicht schwierig aufrechtzuerhalten. Eine Reihe von Spandauer Anwälten wurde zum Inflationsopfer und der Gipfel der Nachkriegskrise wurde für sie zum Abgrund, wie es den Dichterworten Goethes entsprach: „Selbst die festen Felsen beben./...Sehe jeder wie er’s treibe,/ Sehe jeder wo er bleibe,/ Und wer steht, daß er nicht falle!“

Im Herbst 1921 gab der seit 1908 in Spandau ansässige Rechtsanwalt und Notar Dr.Karl Stemmer seine Tätigkeit auf. Hatten bereits langjährige Berufsträger geschäftliche Sorgen zu bewältigen, war die Lage für Berufseinsteiger noch kritischer. Mehrere junge Anwälte, die fast alle im Ersten Weltkrieg mitgekämpft hatten, taten sich in diesen Jahren schwer, in Spandau Fuß zu fassen, und zogen teilweise in andere Gerichtsbezirke um oder gaben den Beruf mutmaßlich ganz auf, weil von einigen sich die Spur außerhalb der Welt von Justizbeamten und Rechtsanwälten verliert. Der letzte Zugang in der Spandauer Anwaltschaft vor Ausbruch des Krieges, der im Frühjahr 1914 zugelassene Rechtsanwalt Arthur Hannes, wurde im Sommer 1919 aus der Anwaltsliste entfernt. Assessor Dr.Karl Hubert erhielt im Frühjahr 1919 die Zulassung am Amtsgericht Spandau und im Sommer 1919 zugleich am Landgericht Berlin III; er wurde Anfang 1920 wieder am Amtsgericht Spandau gelöscht und ging dann nach Charlottenburg sowie von 1928 bis 1934 nach Lehnin, während sein weiterer Lebensweg nicht mehr nachgezeichnet werden kann. Assessor Dr.Wilhelm Michaeli wurde im Sommer 1919 zur Anwaltschaft beim Amtsgericht Spandau zugelassen, unmittelbar darauf auch am Landgericht Berlin III, im Sommer 1920 auch bei den Landgerichten Berlin I und II,  jedoch gab er im gleichen Monat die Zulassungen sowohl am Amtsgericht Spandau als auch an den Landgerichten Berlin I-III zurück; nach einem dreiviertel Jahr wurde er Anfang 1921 wieder am Landgericht Berlin III mit Büroanschrift in Spandau zugelassen, im Sommer 1921 auch wieder an den Landgerichten Berlin I und II,  und seine Anschrift war Bahnhofstraße 4 II.Etage, bevor er im April 1927 aufgrund der Ernennung zum Notar mit Sitz in Berlin-Mitte den Niederlassungsbezirk wechselte, bis Sommer 1933 anwaltlich tätig blieb und danach in die Emigration nach Schweden ging. Assessor Dr.Kurt Zerkowski wurde im Frühjahr 1921 beim Landgericht Berlin III, im Herbst 1921 auch an den beiden anderen Berliner Landgerichten sowie im Frühjahr 1922 zusätzlich am Amtsgericht Spandau zugelassen, und seine Kanzleiadresse war 1922 Potsdamer Straße 48 und 1923 Potsdamer Straße 40; im Frühjahr 1923 verzichtete er auf sämtliche Zulassungen in Berlin und ging mit seinem Anwaltsbüro an das Amtsgericht Sagan, wo er von 1923 bis 1935 Notar und bis zum Verlust der Zulassung aus rassischen Gründen 1938 Anwalt war. Im Herbst 1921 wurde Assessor Ernst Vollert (1890-1977) am Amtsgericht Spandau und Landgericht Berlin III, im Frühjahr 1922 zusätzlich bei den beiden anderen Berliner Landgerichten zugelassen und Ende 1922 auch zum Notar ernannt, der seine Kanzlei Breite Straße 56 I.Etage hatte; im Sommer 1924 gab er sowohl die Gerichtszulassungen als auch das Notaramt zurück, ging in den Staatsdienst, wo er bis 1945 Ministerialdirektor war, er war bis 1938 Wohnungsvermieter von Justizrat Alfons Loewe im Fürstenweg 1 bzw. 2, und nach Kriegsende wurde Vollert Rechtsanwalt in Bad Hersfeld. Ebenfalls im Herbst 1921 wurde Assessor Dr.Martin Queis mit Zulassung am Landgericht Berlin III und Sitz Breite Straße 56 I.Etage in Spandau ansässig; Ende 1922 wurde die Löschung seiner Zulassung vermerkt. Im Laufe des Jahres 1922 ging Rechtsanwalt Hermann Sommer, der im Sommer 1921 auch zum Notar berufen worden war, mit seinem Kanzleisitz von Siemensstadt nach Frohnau, wo er bis zu seinem Tode 1933 blieb. Assessor Dr.Hans Zysmann, Weidenweg 4, der im Frühjahr 1924 die Zulassung am Amtsgericht Spandau und Landgericht Berlin III erhalten hatte, gab bereits im Herbst 1924 seine Tätigkeit in Spandau auf und ging nach Fürstenwalde, um am dortigen Amtsgericht zugelassen zu werden; im Jahre 1933 drängten ihn die Nationalsozialisten aus dem Beruf und später aus dem Land. Wer von den Hoffnungen dieser Menschen wüßte, könnte Romane schreiben.

Die Mehrzahl der Spandauer Anwälte, die seit der Vorkriegszeit tätig war, konnte sich in der Inflationszeit behaupten oder ihr Vermögen ausbauen wie z.B. Justizrat Dr.Georg Baumert, der 1922/1923 zusätzlich das Grundstück Radelandstraße 7 erwarb, auf dem der vorherige Eigentümer und nachherige Nutzer Robert Schmidt eine Handelsgärtnerei betrieb.

Weitere Neuzugänge im  Spandau der ersten Nachkriegsjahre erhielten ihre Zulassungen wahlweise auf allen drei Ebenen der Berliner ordentlichen Gerichtsbarkeit und konnten am Dienstleistungsmarkt bestehen.

Anfang 1919 wurde Dr.Georg Hertzberg, Breite Straße 37 II.Etage, am Amtsgericht Spandau, im Herbst 1919 Hermann Todt, Potsdamer Straße 46, am Landgericht Berlin III, Ende 1920 Dr.Max Jacobi, Rohrdamm 36 I.Etage, am Kammergericht sowie Dr.Max Ziegler (1889-1942), Potsdamer Straße 40,  an den drei Berliner Landgerichten, im Herbst 1921 Dr.Ernst Ladwig, Nonnendammallee 101-110, am Landgericht Berlin III, im Sommer 1922 Dr.Leonhard Arand, Breite Straße 57, am Amtsgericht Spandau und am Landgericht Berlin III sowie im Frühjahr 1923 Erwin Schneider, Moritzstraße 10a I.Etage, am Landgericht Berlin III zugelassen.

Alleine im Jahre 1924 wagten nach dem Ende der Hochinflation sechs neue Rechtsanwälte die Eröffnung einer Anwaltskanzlei in Spandau; neben dem bereits erwähnten Dr.Hans Zysmann im März Dr.Oskar Altenberg mit Zulassung am Kammergericht, im Juni Stadtrat z.D. Dr.Walther Behnisch am Landgericht Berlin III, im September Friedrich Baumert mit Zulassung am Landgericht Berlin III, im Oktober Dr.Otto Dames (1892-1971) mit Zulassung am Amtsgericht Spandau und am Landgericht Berlin III sowie im Dezember Magistratsrat im einstweiligen Ruhestand Wilhelm Voigt am Amtsgericht Spandau und Landgericht Berlin III. Zum Ende des Jahres 1924 war die Zahl von 18 Anwälten in Spandau erreicht; innerhalb von fünf Jahren hatten sich die Zulassungszahlen im Bezirk von 11 auf 18 Anwälte beinahe verdoppelt.

In den Jahren 1925 und 1926 waren mit Ausnahme des Umzugs von Dr.Walther Behnisch nach Charlottenburg im Frühjahr 1925 keine Veränderungen im Bestand der Spandauer Anwaltschaft festzustellen. Im Jahre 1927 wählten drei weitere Rechtsanwälte Spandau zu ihrem Kanzleisitz; im Juli erhielten die bisherigen Assessoren Maurice Hirschfeld und Fritz Rosenbaum die Anwaltszulassung, im August wurde Assessor Gottfried Raddatz Anwalt am Landgericht Berlin I. Im Dezember 1927 wurde Rechtsanwalt Ludwig Flügge am Amtsgericht Spandau und den drei Berliner Landgerichten zugelassen, der seinen Kanzleisitz in Charlottenburg behielt und im Frühjahr 1931 auch am dortigen Amtsgericht nebst den Berliner Landgerichten zugelassen wurde. Im Falle von Rechtsanwalt Dr.Gerhard Christ ist zweifelhaft, ob er kurzzeitig um das Jahr 1927 seinen Kanzleisitz in Spandau hatte. Anfang 1928 war mit 19 Anwälten in Spandau wieder ein bisher nicht erreichter Stand zu verzeichnen.

Auch außerhalb der Stadt Spandau bevölkerten sich im Havelland die Ortschaften des Gerichtsbezirkes mit Anwälten. Der seit 1910 am Amtsgericht Spandau zugelassene Rechtsanwalt und Notar Dr.James Loewy mit Sitz in Velten gab seine Tätigkeit im Frühjahr 1927 auf und ging nach Fehrbellin, wo er die Anwaltszulassung am dortigen Amtsgericht erhielt, bis er 1930 nach Berlin zurückkehrte, das Notariat 1935 verlor, die Anwaltszulassung 1937 aufgab und 1943 im Konzentrationslager Theresienstadt starb. An seiner Stelle wurde im Frühjahr 1927 der aus Neuruppin kommende Rechtsanwalt und Notar Hans Genrich in Velten ansässig, der ebenfalls am Amtsgericht Spandau zugelassen wurde. Im Sommer 1930 siedelte  Rechtsanwalt und Notar Justizrat Ludwig Chodziesner nach einem längeren Berufsleben aus Berlin in die Gemeinde Falkensee über, die 1923 aus den Dörfern Falkenhagen und Seegefeld gebildet worden war, und wurde zur Anwaltschaft am Landgericht Berlin III und am Amtsgericht Spandau zugelassen. Ende 1930 erhielt Assessor Dr.Friedrich Wilhelm Frackmann die Zulassung am Amtsgericht Spandau, für den in den Jahren 1931 bis 1936 keine Anschrift in Berlin bekannt ist, während er sich spätestens im Frühjahr 1933 mit seiner Kanzlei nachweislich in Falkensee befand und deshalb vermutlich seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit in diesem Ort ansässig war. Anfang 1931 wurde am Amtsgericht Spandau und am Landgericht Berlin III Assessor Carl Franz Fischer zugelassen, der Rechtsanwalt mit Sitz in Falkensee wurde. Im November 1931 wurde am Amtsgericht Spandau mit Sitz in Hennigsdorf Assessor Heinz Schlesinger zur Anwaltschaft zugelassen, der bereits im Sommer 1932 diese Zulassung aufgab und aus Hennigsdorf wegging, um in Berlin die Zulassung zur Anwaltschaft am Kammergericht zu erhalten, die ihm ein Jahr später von den Nationalsozialisten entzogen wurde. Ende 1932 suchte sich Assessor Hermann Picht den Ort Falkensee mit Zulassung am Amtsgericht Spandau und Landgericht Berlin III für den Einstieg in den Anwaltsberuf aus.

In den letzten Jahren der Weimarer Republik wurden mehrere Anwälte zusätzlich in Spandau zugelassen, vornehmlich jüngere Assessoren, die ein Tätigkeitsfeld gewinnen wollten. Anfang 1928 ließ sich der vormalige Amtsgerichtsrat Dr.Günther Böhmer in Spandau mit Zulassung am Kammergericht nieder; er hatte in der gleichen Schulklasse wie Leonhard Arand und Otto Dames das Spandauer Gymnasium besucht. Im Sommer 1930 erhielt Assessor Dr.Karl Baeseler die Zulassung am Kammergericht, der eine Sozietät mit Dr.Arthur Karsen einging. Im Jahre 1931 vermehrten drei weitere Anwälte den Kreis der Spandauer Anwaltschaft. Im Januar wurde Assessor Herbert Schiwek am Landgericht Berlin III, im Februar wurde Assessor Karl Friedrich Wüllner am Kammergericht und im Dezember wurde Assessor Franz Binternagel am Landgericht Berlin I zugelassen.

Zwei Repräsentanten Spandaus aus der Zeit des Kaiserreiches starben in diesen Jahren; Rechtsanwalt und Notar Justizrat Dr.Georg Baumert, Potsdamer Straße 46, im Alter von 75 Jahren am 24.März 1930 und Rechtsanwalt und Notar Justizrat Paul Lüdicke, Breite Straße 56, mit 65 Jahren am 8.März 1931. Der am Ende seines Lebens monatelang erkrankte Lüdicke war bis in das letzte Jahr hinein im preußischen Landtag und in der Berliner Stadtverordnetenversammlung für die Deutschnationalen politisch tätig geblieben; im Untersuchungsausschuß des Landtages, der vom 23.Oktober 1929 bis 24.Juni 1931 zum Thema „Berliner Stadtverwaltung“ u.a. Korruptionsvorwürfe gegen den von 1922 bis 1929 amtierenden Stadtrat Paul Busch (1865-1930) prüfte, berichtete ein Belastungszeuge, seine Unterlagen auch Justizrat Lüdicke angeboten zu haben, und die „Weltbühne“ druckte über das Geschehen folgenden Bericht: „Herr Justizrat hat mich gefragt, ob in dem Material auch Deutschnationale belastet sind. Ich habe gesagt: Höchstwahrscheinlich, Herr Justizrat. Da hat der Herr Justizrat gesagt: Na, Sie kriegen morgen von mir Bescheid. ...Der Herr Justizrat hat mir am nächsten Tag für seine Bemühungen eine Kostenrechnung über zweitausend Mark geschickt.“ Die durch Lüdicke begründete Kanzlei wurde nach seinem Tode durch Erwin Schneider und Dr.Otto Dames fortgeführt.

Im Jahre 1932 kamen noch einmal drei zusätzliche Anwälte nach Spandau. Im März wechselte Rechtsanwalt und Notar Arthur Goltzen mit seinem Kanzleisitz von Berlin-Mitte in den Bezirk Spandau, im Juni entschied sich Assessor Hans Guttmann für die Aufnahme der Anwaltstätigkeit mit Zulassung am Landgericht Berlin III, und im Dezember erhielt Assessor Bernhard Wiedenhöft die Zulassung am Landgericht Berlin III.

War der Platz für Anwälte in Spandau bereits seit einigen Jahren knapp geworden, blieb nunmehr im Gleichschritt mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Landes für einen Teil der Anwälte kaum noch  Raum für eine existenzsichernde Berufstätigkeit. Die Bereitschaft für eine radikale politische Regelung, die nicht zum Vorteil aller, sondern zum Nachteil einiger Kollegen ausschlagen könnte, zeigten diejenigen Anwälte, die sich der NSDAP anschlossen, und die vor allem in den jüngeren Jahrgängen zu finden waren. Von den insgesamt fünf Assessoren, die zwischen 1930 und 1932 Berufsanfänger waren, die Anwaltszulassung in Spandau erhielten und sich nach 1933 gemäß den Rassenbestimmungen der Nationalsozialisten für ‚arisch’ erklären konnten, waren zwei, nämlich Franz Binternagel und Bernhard Wiedenhöft, Mitglied in der NSDAP.

Zur Führung der Spandauer Nationalsozialisten gehörte zeitweilig der junge Rechtsanwalt Dr.Friedrich Werner, geboren am 3.September 1897 in Danzig-Oliva und am Ende des Ersten Weltkriegs Leutnant, der am 5.Mai 1922 in Jena mit der wirtschaftswissenschaftlichen Dissertation „Das Finanzwesen der Freien Stadt Danzig“ zum Dr.phil. promoviert, Ende 1927 zum Assessor im Bezirk des Oberlandesgerichts Marienwerder ernannt und im Frühjahr 1928 in Berlin zur Anwaltschaft zugelassen worden war; er hatte seit Ende 1929 seinen Kanzleisitz in Charlottenburg, trat 1930 der NSDAP bei, wurde im Jahre 1933 kurzzeitig Stadtrat in Spandau, ging zur Kirchenverwaltung über und wurde nach 1945 Rechtsanwalt in Düsseldorf bis zu seinem Tode am 30.November 1955.

In einer Reihe von deutschen Städten waren es junge Rechtsanwälte, die den Nationalsozialismus förderten und Parteiämter erlangten wie z.B. Wilhelm Karpenstein (Jahrgang 1903) in Greifswald, der 1929 Kreisleiter in Greifswald und 1931 Gauleiter in Pommern wurde, die Brüder Dr.Oswald Freisler (Jahrgang 1895) und Dr.Roland Freisler (Jahrgang 1893) in Kassel, Johann Böhmcker (Jahrgang 1896) in Eutin, der NSDAP und SA in der Stadt leitete und 1932  Regierungspräsident wurde, oder Walter Kießling (Jahrgang 1892) in Weimar, der in der Stadt 1930 Ortsgruppenleiter wurde.

Eine Zulassung von Frauen zur Anwaltschaft, deren gesetzliche Voraussetzungen in Deutschland seit 1922 geschaffen waren und die in Berlin auch stattfand, gab es in Spandau noch nicht.

Noch stärker als die Zahl der Rechtsanwälte in Spandau stieg während der Weimarer Republik die Zahl der Anwälte, die zugleich Notare waren. Den größten Zuwachs an Notaren gab es in den Jahren 1919 und 1920. Zum Notar ernannt wurden im Sommer 1919 Alexander Kranich und Dr.Ismar Landsberg, wobei letzterer am 14.November 1923 verstarb, und im Herbst 1919 Dr.Johannes Hentschel. Die Erhöhung im ersten Nachkriegsjahr um 60% von fünf auf acht Notare in Spandau kam der Erweiterung um 75% von 243 auf 426 Notare in Berlin und ebenfalls um 75% von 16 auf 28 Notare in Charlottenburg im gleichen Jahre nahe. Ende 1920 wurden mit Dr.Georg Hertzberg, Dr.Arthur Karsen, Hermann Todt und Dr.Max Ziegler vier Rechtsanwälte gleichzeitig zu Notaren ernannt. Innerhalb von zwei Jahren hatte sich die Zahl der Notare in Spandau von fünf auf 12 erhöht. Ende 1920 wurde Justizrat Rechtsanwalt Dr.Otto Zimmer (1862-1933) zum Notar berufen und ihm nach der Mitteilung im Justiz-Ministerial-Blatt der Sitz in Siemensstadt angewiesen; soweit ermittelbar hatte er seine Kanzlei stets in Charlottenburg. Im Sommer 1921 wurde Hermann Sommer zum Notar in Siemensstadt bestellt. Ende 1922 wurde Ernst Vollert zum Notar ernannt. Zwischen 1923 und 1926 blieben weitere Notarbestellungen in Spandau aus, weil allen denjenigen Anwälten in diesem Bezirk, die in ihrer Person die Voraussetzungen für das Amt erfüllen konnten, bereits das Notaramt übergeben worden war, und die jüngeren Anwälte erst die Wartezeit hinter sich bringen mußten. Im Sommer 1927 wurde Dr.Leonhard Arand zum Notar ernannt. Im Jahre 1928 kamen drei weitere Anwälte zum Kreis der Anwaltsnotare hinzu, und zwar im März Friedrich Baumert und Erwin Schneider sowie im November Dr.Otto Dames. Anfang 1930 wurde Wilhelm Voigt, im Frühjahr 1930  Dr.Oskar Altenberg, Ende 1931 Dr.Günther Böhmer und im Frühjahr 1932 Arthur Goltzen das Notaramt in Spandau übertragen.

Die Vergrößerung der Zahl der Anwälte und der Notare in Spandau überholte die Bevölkerungsentwicklung. Der ersten Volkszählung nach dem Kriege im Sommer 1925 zufolge zählte Preußen, dessen Bevölkerung durch Kriegstote und Gebietsabtretungen geschrumpft war, 38.175.989 Personen, gleichzeitig konnte der Berliner Bezirk Spandau auch wegen der fünf Jahre zuvor erfolgten Eingemeindungen eine Erhöhung auf 112.025 Einwohner verzeichnen. Wäre demnach in Spandau gegenüber dem Jahre 1910 eine Erhöhung der Zahlen von Anwälten und Notaren bis zum Jahre 1925 auf 141% angemessen gewesen, steigerte sich die Zahl der Anwälte in diesem Zeitraum von zehn auf 17, d.h. auf 170%, und die Zahl der Notare von drei auf acht, d.h. auf 267%. In den folgenden Jahren verschlechterten sich die Bedingungen auch in diesem Berliner Bezirk weiter. Mit Ausnahme der Jahre 1922 bis 1924, in denen sich die Wirtschaftskrise auswirkte, war seit Beginn der Weimarer Republik in jedem Jahr die Zahl der Rechtsanwälte und Notare in Spandau entweder gestiegen oder zumindest gleichgeblieben.

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